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Tue, 2010-03-02, 21:35

Vorratsdatenspeicherung Folge 741: Das Urteil

by Timm

Heute hat das Bundesverfassungsgericht das lange ersehnte Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt. Und, was soll man sagen? So wirklich überschwänglich fallen die Reaktionen nicht aus.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass da irgendwie mit “mehr” gerechnet wurde. Warum? Ich hatte von Anfang an nicht erwartet, dass das Gericht die VDS für alle Zeiten grundsätzlich verbieten wird – so was wie das heutige Urteil hatte sich in den vorhergehenden Eilentscheidungen ja auch schon angedeutet.
Zunächst mal: Das Gericht hat ziemlich klar gemacht, dass die aktuellen Gesetze zur VDS eindeutig und offensichtlich gegen die Verfassung verstoßen. Das ist schon – um im Bild zu bleiben – keine schallende Ohrfeige mehr für die Herren in Berlin. Sondern ein kräftiger Arschtritt.

Das voran gestellt: Warum haben die höchsten Richter das Datensammeln auf Vorrat dann nicht gleich komplett verboten? Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass das Verfassungsgericht hier auf eine Europäische Lösung – im Sinne der Abschaffung – hofft und deshalb nicht schon vor der europäischen Diskussion im wichtigsten Mitgliedsstaat die Entscheidung vorweg nehmen wollte.
Aber ich denke, dass ist nicht der einzige Grund.

So schwer es fällt, das einzugestehen, aber die Richter haben versucht, einen echten Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und dem Interesse “des Staates” (sprich derselben Bürger) an Sicherheit zu finden. Genau so wie ihn der Geist des Grundgesetzes anstrebt.
Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten gehört nun mal zu den Pflichten des Staates, und im “Internet” ist der Staat da nun mal schwer in der Bredoullie. Klar ist das Internet kein “rechtsfreier Raum”, aber für echte Sicherheit muss die “Staatsmacht” auch Möglichkeiten zur effektiven Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben haben. Genauso wie sie ein berechtigtes Interesse daran hat, neue technische Möglichkeiten zu nutzen.
Mit diesem Anspruch im Hinterkopf kann man die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich als ein geeignetes Mittel sehen. In keinster Weise verhältnismäßig, aber mangels (technischer) Alternativen die einzige Möglichkeit, die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen wirklich mit den neuen Kommunikationsmitteln unter einen Hut zu bekommen.

Wenn man es aus dem Blickwinkel sieht, kann ich dem Urteil schon einiges abgewinnen. Eine Umsetzung der Vorgaben des Gerichts würde zumindest für deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz sorgen, was auch für uns Nutzer ein Vorteil sein kann.

Ich bin also nicht maßlos enttäuscht, wenngleich ein weiter gehendes Urteil mich natürlich auch gefreut hätte. Aber zu den gegebenen Bedingungen ist das Ergebnis an sich auch kein so schlechter Kompromiss. Und ich bin guter Hoffnung, dass man auf europäischer/internationaler Ebene eine bessere Lösung finden wird, welche die Interessen “Freiheit” und “Sicherheit” besser zusammenbringt. Hiezu ist das Urteil auf jeden Fall mal ein guter Anfang.

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