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Fri, 2007-11-09, 18:49

Neusprech Teil III

by Timm

Diesmal von Frau Zypries. Die behauptet nämlich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur heißt, dass man informiert werden muss, welche Daten über einen erhoben werden.

Zum Glück sagt das Verfassungsgericht da aber was anderes:

Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Dass Frau Zypries die Karlsruher Entscheidung von 1983 nicht in ihrer Gänze bekannt ist, darf an dieser Stelle mal bezweifelt werden. Viel eher läuft es wohl darauf hinaus, dass hier – nicht zum ersten mal – versucht wird, die Bedeutung eines Wortes in der öffentlichen Wahrnehmung zu verschleiern, um so den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen.
So eine Neudefinition ist natürlich vor dem Hintergrund gewisser neuer Gesetze extrem praktisch. Die Leute sind informiert, dass alle unsere Verbindungsdaten gespeichert werden. Damit vertößt die Vorratsdatenspeicherung nicht gegen die informationelle Selbstbestimmung, echt simpel.

“Ich lüg mir die Welt, wiedewie sie mir gefällt…”

2 Comments »

  1. Wäre es nicht so traurig könnte man fast darüber lachen:
    Die so genannten “Verfassungsminister” (Innenminister und Justitzminister) bekämpfen die Verfassung wo auch immer Sie sie zu fassen bekommen.

    Comment by alphager — Fri, 2007-11-09 @ 22:13

  2. Viel besser fand ich aber die Aussage, wir wären dem Überwachungsstaat nicht näher gekommen, denn es würden ja bloß Daten gespeichert, die sowieso generiert würden. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98747).

    Mit der Begründung film ich demnächste Frauen in der H&M-Umkleide…

    Comment by .campino2k — Sat, 2007-11-10 @ 16:02

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